Orte der Demokratiegeschichte und ihre Rechtsform
Drei Modelle, drei praktische Beispiele
Ein Haus der Demokratie bedarf nicht nur guter Ideen und passender Räumlichkeiten, sondern auch einer geeigneten rechtlichen Form. Für das Haus der Demokratie zur Frankfurter Paulskirche hat der Magistrat der Stadt Frankfurt folgendes festgehalten: „Auf Basis des Stadtverordnetenbeschlusses vom 10.12.2020, § 6814 (NR 1309) soll Träger des „Hauses der Demokratie“ eine Stiftung der Stadt Frankfurt am Main, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Hessen sein. Dieses Modell und alternative Trägermodelle sind zu prüfen.“
Diese Aussage hat die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung in ihrem Beschluss vom 02.05.2024 bekräftigt. Wir haben diesen Beschluss zum Anlass genommen, drei Trägermodelle in Grundzügen vorzustellen und nach den Erfahrungen fragen, die an drei verschiedenen Orten der deutschen Demokratiegeschichte mit diesen Modellen gemacht worden sind.
An unserem Werkstattgespräch am 04. September 2024 in der Deutschen Nationalbibliothek, Standort Frankfurt, in Kooperation mit der Bundesstiftung „Orte der deutschen Demokratiegeschichte“, sprachen auf dem Podium: Ulrike Dittrich, Geschäftsführerin Stiftung Hambacher Schloss, Neustadt (Weinstraße), Gesine Oltmanns, Vorstandsmitglied Stiftung Friedliche Revolution, Leipzig, Stephan Zänker, Geschäftsführer Weimarer Republik e. V., Weimar. Die Einführung gab Dr. Kai-Michael Sprenger, Direktor der Stiftung “Orte der deutschen Demokratiegeschichte”, die Moderation hatte: Dr. Thomas Dürbeck, Stellv. Vorsitzender des Bürgervereins Demokratieort Paulskirche e.V..
Die Veranstaltung wurde aus Mitteln des Deutschen Bundestages und der Hessischen Landeszentrale für Politische Bildung gefördert.